Bad Honnef AG zieht Berufung zurück

"Die Bad Honnef AG hat am Montag (18.07.2011) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Berufung gegen drei Urteile des Landgerichts Köln zurückgenommen, das die Zahlungsklage des Energieversorgers gegen zwei Protestkunden abgewiesen hatte (...)" Der ganze Bericht unter http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10002&detailid=916763

Update 2010: Bad Honnef AG erhöht Gaspreis kräftig

Bonn. (dpa/ri) Von einer Ausnahme abgesehen wollen die Energiegrundversorger in der Region ihre Gaspreise vorerst nicht erhöhen. Wie das unabhängige Verbraucherportal Verivox ermittelt hat, wird von den verschiedenen Grundversorgern im der Region lediglich die Bad Honnef AG (BHAG) ihre Preise ab November anheben.
Der ganze Beitrag unter http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10002&detailid=790403

(14.06.07) GWBH stellt Arbeit ein - BGH-Urteil schwächt die Verbraucherrechte

Gaspreis Widerstand Bad Honnef GWBH stellt Arbeit ein. Die Bürgerinitiative sieht in dem BGH-Urteil zur Billigkeitskontrolle der Gaspreise eine Schwächung der Verbraucherrechte.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.06.2007 festgestellt, dass Gaspreiserhöhungen der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Für den Gaspreis insgesamt gelte dies aber nicht.

Nach Auffassung der GWBH ist mit diesem Urteil der Verbraucherabzocke Tür und Tor geöffnet. Die örtlichen Energieversorger müßten sich nun nämlich nicht aktiv um günstigere Bezugskosten kümmern, sondern könnten mit Segen des BGH nun einfach Preiserhöhungen des Vorlieferanten auf die Verbraucher abwälzen. Sorge vor Kundenverlusten müssen die Gasversorger dabei nicht haben. Entgegen der Behauptung des BGH würde ein Wettbewerb auf dem Energiemarkt nämlich eben gerade nicht bestehen.

Es sei aberwitzig zu glauben, dass Verbraucher ihre Gasheizung rausschmeissen um z.B. auf Öl umzustellen, so Jan Iversen Sprecher der GWBH.
Da E.ON, Ruhrgas usw. oftmals an den örtlichen Energieversorgern beteiligt seien, sei es den Versorgern ein leichtes, den Nachweis zu führen, dass lediglich Preiserhöhungen der Vorlieferanten weitergegeben werden. Dann aber müßen die Verbraucher die Preiserhöhungen nach dem Urteil des BGH akzeptieren.

Auf die BHAG bezogen bedeute dies, dass nach Offenlegung der Bezugspreise des Vorlieferanten Ruhrgas die Preiserhöhungen seit Dez.2004 zu zahlen seien, sofern tatsächlich wie von der BHAG behauptet lediglich die erhöhten Beschaffungskosten an die Verbraucher weitergegeben wurden. Laut Iversen sei das diesbezügliche Testat der Verbraucherzentrale NRW allerdings nicht ausreichend, da es insoweit an der Nachprüfbarkeit fehle.

Wirtschaftlicher Druck, der einzig und allein die Energieversorger zu einem Umdenken ihrer Preispolitik zwingen könne, sei durch Verbraucherproteste nun nur noch sehr eingeschränkt bzw. überhaupt nicht mehr möglich. Die jedes Jahr steigenden Milliardengewinne der Energieversorger würden so ins uferlose wachsen, da die Vergangenheit gezeigt habe, dass weder die Politik noch die Netzagentur oder das Kartellamt dem maßlosem Gewinnstreben der Energiekonzerne auf Kosten der Verbraucher Einhalt gebieten könne. Man könne aufgrund des BGH-Urteils nur jedem Verbraucher raten, sich mit Aktien der Energieversorger einzudecken um durch die Dividende die nun zwangsläufig folgenden Preiserhöhung zumindest teilweise abzufangen so Iversen.

Jedenfalls sei das Energiegesetz, wonach die Versorgung der Bürger mit Energie so preisgünstig wie möglich zu erfolgen habe, dass Papier nicht wert auf dem es geschrieben sei. Geld ist Macht und Macht macht augenscheinlich auch vor der Justiz nicht halt so Iversen, der die von ihm mitgegründete Bürgerinitiative GWBH aufgrund der aktuellen Entwicklung mit sofortiger Wirkung beendet.

(13.06.2007) BGH-Urteil - Gaspreiserhöhungen können gerichtlich angefochten werden

justitia1 Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Verbraucher Gaspreiserhöhungen grundsätzlich vor Gericht anfechten. Eine Einzelklage wurde allerdings abgewiesen.

"Nach dem Urteil ist die Anhebung der Tarife zum 1. Oktober 2004, die der Kläger angegriffen hatte, zwar grundsätzlich durch die Justiz überprüfbar. Allerdings entspreche die Erhöhung der Billigkeit, weil die Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HVG) nur die erhöhten Bezugskosten an die Kunden weitergegeben hatte.

Im vorliegenden Fall hatte ein ehemaliger Richter geklagt, weil die Stadtwerke Heilbronn im Jahr 2004 den Gaspreis je Kilowattstunde um 0,37 Cent oder rund zehn Prozent erhöht hatten. Der als "Gaspreisrebell" bekannt gewordene Kläger forderte vom Gericht eine Überprüfung der Preisanhebung mit Verweis auf Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Anhand der Vorschrift können Gerichte kontrollieren, ob Preise für Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie etwa Fernwärme oder Wasser überhöht sind, oder ob Anhebungen "nach billigem Ermessen" gerechtfertigt sind.

In dem Prozess ging es grundsätzlich um die Frage, ob Gaskunden die teilweise drastischen Preissteigerungen der vergangenen Jahre durch die Justiz auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen können. Eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch sieht eine gerichtliche Billigkeitskontrolle grundsätzlich vor, bisher ist aber noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob sie auch auf Gastarife anwendbar ist.

Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Wolfgang Ball hängt eine richterliche Kontrollmöglichkeit entscheidend davon ab, ob es einen «Wärmemarkt» gibt, auf dem Gasanbieter mit Heizöl, Fernwärme, Solarenergie und anderen Energieformen konkurrieren. Gäbe es einen wirksamen Wettbewerb, dann müssten die Gasversorger auch in Gebieten, in denen sie als Einzige Erdgas anbieten, ihre Tarife an den Preisen anderer Energieträger orientieren. Damit könnten sie nicht als «Monopolisten» eingestuft werden - womit kein Raum für eine gerichtliche Preiskontrolle bliebe."

" "Ich bin nicht zufrieden mit dem Urteil", sagte der Kläger nach der Verkündung. Zwar sei eine richterliche Kontrolle jetzt grundsätzlich möglich. Allerdings sei es für die Unternehmen relativ einfach, die Billigkeit der Erhöhungen durch Rechnungen nachzuweisen. Das Hauptanliegen - die Kontrolle des Gesamtpreises - habe der BGH nicht erfüllt.

Kläger Klaus von Waldeyer-Hartz hatte unter anderem beanstandet, dass wegen der Ölpreisbindung ein von den wirklichen Kosten unabhängiger Automatismus für den Anstieg der Gaspreise besteht. Während das Amtsgericht Heilbronn ihm Recht gab, hatte das dortige Landgericht seine Klage Anfang des Jahres abgewiesen. Bundesweit sind dazu nach Angaben von Verbraucheranwälten mehrere hundert Gerichtsverfahren anhängig. Nachdem der BGH nun also die Ansicht teilt, dass die Gerichte Erhöhungen umfassend auf ihre Berechtigung überprüfen können, müssen Gas-Anbieter nun bei einseitigen, also nicht vertraglich vereinbarten Erhöhungen, mit Prozessen rechnen."

Pressemitteilung des BGH "Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise"

(13.06.2007) BGH setzt Prozess um richterliche Gaspreiskontrolle fort

justitia1 Der Bundesgerichtshof (BGH) setzt heute das Grundsatzverfahren über eine gerichtliche Kontrolle von Gaspreiserhöhungen fort.

"In dem Prozess geht es um die Frage, ob Gaskunden die teilweise drastischen Preissteigerungen der vergangenen Jahre auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen können. Eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch sieht eine gerichtliche Billigkeitskontrolle vor, bisher ist aber noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob sie auch auf Gastarife anwendbar ist.

Geklagt hat ein - regional als "Gaspreisrebell" bekannt gewordener - pensionierter Richter aus Heilbronn. Bundesweit sind dazu mehrere hundert Gerichtsverfahren anhängig. Der BGH hatte bereits Ende vergangenen Jahres verhandelt, einen für März angesetzten Urteilstermin aber verschoben. Wann die Richter entscheiden, ist noch offen."

Wir berichten weiter über den Stand der Entwicklung.

(23.05.2007) Bürger klagen gegen hohe Preise

gas_preise In Deutschland schließen sich immer mehr Bürger zusammen, um gemeinsam gegen zu hohe Gaspreise vorzugehen.

"Beim Landgericht Freiburg haben etwa 200 Gaskunden eine gemeinsame Feststellungsklage gegen die Badenova AG eingereicht, um zu klären, ob der Gaspreis des Unternehmens angemessen ist, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte. Eine aktuelle Studie der Europäischen Union belege, dass Privatkunden in Deutschland für Gas etwa 25 Prozent zu viel zahlten. Obwohl der Gasmarkt in Deutschland reguliert worden ist, um den Wettbewerb anzukurbeln, könnten die Anbieter noch immer überhöhte Preise durchsetzen, beklagte die Verbraucherzentrale"

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(24.04.2007) Niedriger Gaspreis ist Glückssache

gas_preise Das NRW-Wirtschaftsministerium hat landesweit die Gaspreise verglichen. Dabei wurden Unterschiede bis zu 20 Prozent festgestellt. Verbraucher haben nur mäßigen Einfluss, das Monopol zu knacken

"Bei Gaspreisen für private Haushalte gibt es in NRW nach wie vor erhebliche Unterschiede. Nach einer Untersuchung des Wirtschaftsministeriums liegt die Differenz zwischen dem teuersten und dem billigsten Anbieter im Durchschnitt bei rund 20 Prozent.
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Von Liberalisierung kann also noch längst keine Rede sein, die freie Wahl des Gasanbieters bleibt weiter ein Traum. Die Politik hat das Problem längst erkannt, bislang aber nicht gehandelt. Weswegen sich der große Teil der Verbraucher nie Gedanken um einen Wechsel aus Preisgründen gemacht hat. Eine transparente Darstellung der Preisunterschiede darf nun zumindest als vorsichtiger Versuch gewertet werden, das Gasmonopol in Deutschland vielleicht doch in absehbarer Zeit zu knacken."

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(18.04.2007) Essen - Siegreiche Gas-Kunden

justitia1 "Das Landgericht gibt einer Sammelklage von 166 Gasbeziehern gegen die Stadtwerke Essen Recht. Danach müssen die Kläger die Preiserhöhungen seit September 2004 nicht mittragen.

Böse Schlappe für die Stadtwerke: Aus dem Rechtsstreit um die jüngsten Gaspreis-Erhöhungen ist der Energieversorger gestern vor dem Landgericht Essen als Verlierer hervorgegangen. Das Gericht gab jenen 166 Stadtwerke-Kunden Recht, die eine Sammelklage gegen sämtliche Preisanhebungen seit September 2004 angestrengt hatten.

Wird das Urteil rechtskräftig, müssen sie die Preiserhöhungen nicht mittragen.
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Für die Stadtwerke sei das Urteil "von elementarer Bedeutung", räumte der Rechtsbeistand des Unternehmens zu Prozessbeginn ein. "Da gibt es nur schwarz oder weiß." Haben die Stadtwerke ihre Preise korrekt kalkuliert, oder haben sie ihre Kunden "abgezockt", wie die Klägerseite behauptet? Diese Frage ließ das Gericht offen.
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Dabei scheint für das Unternehmen noch ein Türchen offen: Sollten die Stadtwerke rechtskräftig nachweisen können, dass ihre Gasbezugs-Preise angemessen sind, müssten die 166 Kläger doch noch zahlen. Dafür müssten die Stadtwerke allerdings ihre Kalkulation offen legen, was sie scheuen wie der Teufel das Weihwasser."

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(23.03.2007) Bürgerinitiative verklagt Stadtwerke

justitia1 Die Bürgerinitiative (BI) „Runter-mit-dem-Gaspreis“ verklagt die Stadtwerke Dreieich. Es sei ihr nicht gelungen, die Stadtwerke auf außergerichtlichem Wege zu einer Offenlegung ihrer Preiskalkulation zu bewegen.

"Deshalb sei nur noch die Möglichkeit geblieben, die Preisgestaltung gerichtlich überprüfen zu lassen, teilt die BI mit. Die Rechtsanwältin Leonora Holling aus Düsseldorf hat deshalb im Auftrag der Bürgerinitiative eine Klage beim Landgericht Frankfurt, Kammer für Handelssachen, eingereicht.

Die Bürgerinitiative ist zuversichtlich, dass sie mit diesem Verfahren faire Preise für alle Gaskunden der Stadtwerke und die Offenlegung der Kalkulation erreichen wird.

Für faire Energiepreise in Dreieich seien allerdings nicht alleine die Stadtwerke Dreieich zuständig. Die BI fordert auch alle Dreieicher Parteien auf, den Haushalt der Stadt Dreieich künftig über Steuergelder zu finanzieren. Es sei schließlich nicht die Aufgabe der Stadtwerke mit ihrem Gewinn die defizitären Betriebe der Stadt zu betreiben. Deshalb fragen die Mitglieder der Bürgerinitiative, mit welchem Recht Gasverbraucher zum Betreiben von nicht rentablen Schwimmbädern, Bürgerhäusern und Verkehrsbetrieben zur Kasse gebeten werden."

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(14.03.2007) Eilmeldung - BGH verhandelt am 13. Juni erneut über Klage gegen Gaspreiserhöhung

justitia1 Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 13. Juni erneut darüber, ob Gaspreiserhöhungen gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden können. Das teilte der Vorsitzende Richter des 8. Zivilsenats des BGH, Wolfgang Ball, am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Das Verfahren dürfte weit reichende Auswirkungen für
Gaskunden und Energieversorger haben.

"Geklagt hat der als «Gaspreis-Rebell» bekannt gewordene frühere Richter Klaus von Waldeyer-Hartz aus Heilbronn. Er wehrt sich dagegen, dass die Heilbronner Versorgungs-GmbH zum 1. Oktober 2004 den Gaspreis um rund zehn Prozent angehoben hat - von 3,47 auf 3,84 Cent pro Kilowattstunde. Nach Auffassung des Klägers soll der BGH feststellen, dass diese Erhöhung des Gaspreises unbillig und daher unwirksam ist. Das Amtsgericht Heilbronn hatte der Klage stattgegeben. In der Berufung wies dann aber das Landgericht Heilbronn die Klage ab. Dagegen legte Waldeyer-Hartz Revision ein.

Der 8. Zivilsenat hatte bereits am 20. Dezember 2006 in der Sache
verhandelt und wollte ursprünglich an diesem Mittwoch sein Urteil
verkünden. In der Beratung habe sich aber gezeigt, dass einige
wichtige Fragen «bisher nicht ausreichend erörtert wurden», sagte
Richter Ball. Zu klären sei etwa, ob bereits die Ausgangspreise vor
dem 1. Oktober 2004 «unbillig erhöht» waren. Die Preiserhöhung ab 1. Oktober 2004 könnte dann deswegen unangemessen gewesen sein. Die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2004 könnte aber auch angemessen gewesen sein, wenn sie letztlich eine vorherige unbillige Erhöhung ausgeglichen hätte und diese damit nicht voll an die Kunden weitergegeben worden wäre.

Die bisherige Auffassung des Senats, dass es auf den Ausgangspreis nicht ankomme und nur die Erhöhung zum 1. Oktober 2004 Streitgegenstand sei, gelte nun wohl nicht mehr, sagte Ball. Der Senat wolle aber «nicht mit verdeckten Karten spielen» und habe deswegen erneut eine mündliche Verhandlung angesetzt." (AZ: VIII ZR 36/06)

Unsere bisherigen Meldungen zum Thema:

(20.12.2006) Heilbronner "Gaspreis-Rebell" vor dem BGH

(02.02.2006) Heilbronn: "Gasrebell" Waldeyer-Hartz zieht vor den Bundesgerichtshof

(24.01.2006) Aufmarsch der Liliputaner - Unterstützung für den Heilbronner Kläger Klaus von Waldeyer-Hartz!

Website von Klaus von Waldeyer-Hartz

(14.03.2007) 'e wie einfach' - Neuruppiner Stadtwerke klagen gegen Eon

justitia1 Neuruppiner Stadtwerke sehen Billigtarif als Angriff - Vorbild für die Bad Honnef AG?

Vor dem Landgericht Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) wird am 22. März über eine Klage der örtlichen Stadtwerke gegen ein Tochterunternehmen des Düsseldorfer Energiekonzerns Eon verhandelt.

Die Werbung der Eon-Tochter "E wie einfach", elektrischen Strom und Gas immer billiger als der örtliche Grundversorger zu liefern, verstößt nach Ansicht der Stadtwerke Neuruppin gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs. Deshalb wollen sie diese Werbung per einstweiliger Verfügung stoppen
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"Aribert Peters, Chef des Bundesverbands der Energieverbraucher, hält einen juristischen Erfolg der Stadtwerke durchaus für möglich. Die Eon-Tochter betreibe unsauberen Wettbewerb, wenn sie verspreche, die Preise der Konkurrenz immer zu unterbieten. Dies gelte umso mehr, als Eon viele Stadtwerke, darunter auch Neuruppin, beliefere oder an ihnen beteiligt sei.

"Kurzfristig kann der Verbraucher von dem Angebot zwar profitieren", so Peters. Langfristig scheine es Eon aber darum zu gehen, die Stadtwerke kaputt zu machen. Das könne nicht im Sinne der Verbraucher sein: "Der Wettbewerb lebt davon, dass es viele Anbieter gibt." Zudem bestätige das Vorgehen des Konzerns den Verdacht, dass der Gaspreis nichts mit den wirklichen Kosten zu tun habe.

Bei der Eon-Tochter "E wie einfach" in München hält man sich derzeit noch bedeckt. "Vor Prozessbeginn wollen wir uns nicht äußern" "

Bitte lesen Sie dazu auch unsere Meldung:
(09.02.2007) Wann tut die BHAG etwas gegen ihre marktbeherrschenden Vorlieferanten?

(13.03.2007) Bad Honnef AG entschuldigt sich

Gaspreis Widerstand Bad Honnef Die Bad Honnef AG (BHAG) hat sich heute, bezüglich der Sperrandrohungen, entschuldigt. Es seien hier und da Eingabefehler vorgekommen. Der kaufmännische Vorstand, Peter Storck, entschuldigt sich in aller Form. Eine flächendeckende Sperrandrohung sei ausgeschlossen und in keiner Weise beabsichtigt.

Nachfolgend finden Sie die heutige E-Mail an die GWBH, mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung.

"Sehr geehrter Herr Iversen,

heute ist auf ihrer Internetseite zu lesen, dass die BHAG mit Sperrandrohungen gegen die Gaspreiswiderständler vorgeht. Das ist so nicht richtig, denn auch wir wissen um die einschlägigen Urteile in dieser Sache. So haben wir für die Gaspreiswiderständler eine Mahnunterdrückung in unserer Kundendatei eingefügt. Eine flächendeckende Sperrandrohung ist damit ausgeschlossen und in keiner Weise beabsichtigt.

Aber leider, und da müssen wir uns in aller Form entschuldigen, sind hier und da Eingabefehler vorgekommen. Mir ist ein Fall bekannt geworden, wo der Kunde in 2005 seinen Gaspreiswiderspruch erklärt und seine Zahlungen unter Vorbehalt gestellt hat. Da bis Ende 2006 keine Zahlungskürzungen vorgenommen wurden, ist die Mahnunterdrückung für diesen Kunden die Mahnunterdrückung unterblieben. Mit der erstmaligen Kürzung in 2007 ist dieser Kunde jedoch in den Mahnautomatismus geraten.

Wir werden unseren Kundendatenbestand nun darauf hin überprüfen, dass der oben beschriebene Fall hoffentlich ein Einzelfall bleibt. Sollte das wider erwarten nicht der Fall sein, so genügt ein kurzer Anruf bei der Bad Honnef AG um die Sperrandrohung aufgrund einer Gaspreiskürzung aus der Welt zu schaffen.

mit freundlichem Gruß

Peter Storck


Bad Honnef AG
Lohfelder Str. 6
53604 Bad Honnef"

(13.03.2007) Dreist! - BHAG droht mit Versorgungssperre

Gaspreis Widerstand Bad Honnef Aktuell verschickt die BHAG Schreiben, wonach sie die Sperrung der Gasversorgung zum 04.04.2007 angekündigt. Trotz einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung, dass bereits die Drohung mit einer Versorgungssperre rechtswidrig ist, handelt es sich nicht um einen vorgezogenen Aprilscherz der BHAG.
Diejenigen Gaspreisrebellen, die ein solches Schreiben erhalten, müssen sofort aktiv werden.

Daneben weist die GWBH darauf hin, dass am Mittwoch, den 14.03.2007 der WDR um 19.30 Uhr in der Lokalzeit Bonn einen Bericht senden wird. Dort kommt die GWBH genauso wie die BHAG zu Wort.

Hinweis vom 14.03.2007:
Eventuell kommt es zu einer Verlegung des Sendetermins, da sich das BGH-Urteil zum Fall Waldeyer-Hartz gegen Stadtwerke Heilbronn verschiebt.

(06.03.2007) Buchtipp - "Nachhaltige Energiepolitik“

energiepolitik Die GWBH möchte Ihnen gerne eine Neuerscheinung aus 2006 vorstellen: "Nachhaltige Energiepolitik“ (Herausgeber: Ernst Schwanhold/Dr. Beate Kummer). Preis: 34,80 Euro

Fast alle namhaften Experten aus Politik, Wirtschaft und Behörden haben sich in diesem Kompendium geäußert, das Vorwort hat Bundesumweltminister Gabriel geschrieben. Wer sich umfassend über die Energiepolitik informieren möchte sei dieses Buch ans Herz gelegt.

Aus einer Rezension:

"Der globale Energiebedarf wächst, die Rohstoffe werden knapp und die Umweltprobleme nehmen zu - das sind nur drei Gründe von vielen, die dafür sprechen, die Energiepolitik zukünftig nachhaltig zu gestalten. Wie die "Herausforderungen der Zukunft" unter Beachtung von Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit gemeistert werden können, haben die Journalistin Dr. Beate Kummer und der ehemalige NRW-Wirtschaftsminister Ernst Schwanhold in einem hochwertigen Kompendium zusammengetragen."

zum Bestellformular . . .

(23.02.2007) Das Märchen von der Ölpreisbindung

gas_preise Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes widerlegen das Märchen von der Ölpreisbindung der Gaspreise.

Alle Gasversorger, so auch die Bad Honnef AG (BHAG), berufen sich immer wieder auf die Bindung des Gaspreises an den jeweiligen Ölpreis. Diese historisch gewachsene Bindung dient nach wie vor als Rechtfertigung für die hohen Gaspreise. Gönnerhaft werden den Kunden viel zu geringe Gaspreissenkungen, in Zeiten eines geringeren Heizbedarfs, als Beleg für diese funktionierende Bindung verkauft.

Nun zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes aber das genaue Gegenteil. Mehr noch: Die Gaspreise sind daran gemessen völlig überhöht und willkürlich.

Der Bund der Energieverbraucher: "Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Gaspreisen für Haushalte keineswegs wie immer behauptet wird an die Ölpreise geknüpft sind. Vielmehr steigen die Gaspreise schneller als die Ölpreise. Das belegen die Statistiken des Statistischen Bundesamtes überdeutlich."

Die Indexwerte des Statistischen Bundesamtes liegen zwischen dem Jahr 2000 und November 2006 im Durchschnitt für Heizöl bei 106 und für Erdgas bei 124 Indexpunkten, bezogen auf den Jahresdurchschnitt 2000 = 100%. Aber bereits in den Jahren vor 2000 waren die Gaspreise stets schneller als die Ölpreise gestiegen, so dass nach Schätzungen des Bundes der Energieverbraucher die Gaspreise derzeit um mindestens 25 Prozent zu hoch sind.

Der Verbraucherpreisindes für Heizöl HEL stand im November 2006 bei 135, während er für Gas bei 166 stand (Jahresdurchschnitt 2000 = 100%).

Der Bunde der Energieverbraucher: "Damit ist auf der Basis statistisch gesicherter Daten widerlegt, daß sich die Endverbraucherpreise für Gas und Heizöl im "Gleichschritt" bewegen. Die Grafik widerlegt das Märchen vom Gleichklang der Öl- und Gaspreise."

Lesetipp: ' Erdgas: zwischen Monopol und Ölpreisbindung '

preisentwicklung

hochaufgelöste Grafik . . .

(20.02.2007) Passend zu Karneval: PR-Gag der Bad Honnef AG (BHAG)

Gaspreis Widerstand Bad Honnef Derzeit erhalten die Kunden der BHAG ein fröhliches Schreiben. Ebenso wird in der Tagespresse mit großflächigen Anzeigen die Gaspreissenkung verkündet.

Das "karnevalistische" Motto der BHAG lautet:
: "Die Gaspreise werden gesenkt!"

Nach Ansicht der GWBH ist dieser Schachzug der BHAG an Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten. Er zeugt davon, dass die BHAG die Verbraucher leider immer noch nicht ernst nimmt.
Denn wem nützt eine Senkung der Gaspreise zum 1.April also dann, wenn man die Heizung sowieso abgestellt hat und Gas praktisch nicht mehr verbraucht wird?

Es wird leider so sein, wie in der Vergangenheit auch: Spätestens im Oktober zu Beginn der Heizperiode wird der Gaspreis wieder steigen.

Also: Bleiben Sie kritisch!

Die GWBH wird weiter daran arbeiten, dass die BHAG die Verbraucherrechte endlich ernst nimmt anstatt mit werbewirksamen Luftnummern die Verbraucher zu verhöhnen.

Insoweit fordern wir die BHAG auf, ein Mittelwert des Gaspreises für ein Abrechnungsjahr zu errechnen, sodass die Verbraucher auch dann in den Genuss günstigerer Preise kommen, wenn sie tatsächlich Gas verbrauchen. Dies ist auch gar nicht schwer, da nach Aussage der BHAG der Gaspreis ja mit einer Verzögerung von 6 Monaten an den Ölpreis gekoppelt ist. Nach Ansicht der GWBH wäre ein solcher Mittelwert eine vertrauensbildende Maßnahme als jede noch so große Werbeanzeige.

(20.02.2007) Landgericht Hannover: Gaspreis der Stadtwerke Hannover liegt um 30 Prozent zu hoch

justitia1 Im Streit um Gaspreise der Stadtwerke Hannover haben Kunden vor Gericht einen Sieg errungen. In einem am Montag verkündeten Urteil, das zunächst nur Auswirkungen für die elf Kläger hat, unterstellt das Landgericht Hannover dem Energieversorger einen um 30 Prozent überhöhten Tarif.

"Eigentlich hatten die Kläger erreichen wollen, dass das Gericht die Kalkulation der Stadtwerke selbst überprüft und anschließend einen angemessenen Gaspreis festsetzt. Diesen Antrag hat das Gericht zurückgewiesen. Die von den Stadtwerken im Laufe des Prozesses eingereichten Unterlagen hätten nicht ausgereicht, um eine solche Kalkulation vorzunehmen, sagte der Vorsitzende Richter der Kartellkammer am Montag bei der Urteilsverkündung. Jedoch folgte das Gericht der Annahme der Kläger, dass ein um 30 Prozent zu hoher Tarif zu unterstellen sei.

Das Urteil, das zunächst nur Auswirkungen für die elf Kläger hat, ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadtwerke haben bereits angekündigt, in die Berufung zu gehen.

Der zeitliche Rahmen für mögliche Rückforderungen ist eng gefasst: Lediglich eine Hauseigentümerin, die bereits im September 2004 der damaligen Preiserhöhung widersprochen hatte, kann auch ihre Rechnungsbeträge schon seit 2004 reduzieren. Die übrigen Kläger – zehn Mitglieder des Mietervereins Hannover und des Eigentümervereins Haus&Grund Hannover, die sich erst später wehrten – können auch erst von einem späteren Zeitpunkt an eine Reduzierung durchsetzen.

Ob die von den Stadtwerken verlangten Preise tatsächlich zu hoch sind, und wenn ja, um wie viel, wird offenbar erst in höheren Instanzen entschieden. Dennoch haben die Kläger das Urteil am Montag begrüßt. Rainer Beckmann (CDU), Vorsitzender von Haus&Grund, forderte die Stadtwerke auf, nun allen Kunden, die Preiserhöhungen widersprochen hätten, 30 Prozent der Rechnung zurückzuerstatten. Uwe Reinhardt, Vorsitzender des Mieterbundes, sagte, man werde sich weiter darum bemühen, über die Gerichte Transparenz bei den Gaspreisen zu schaffen.

Bundesweit laufend derzeit diverse Verfahren, in denen Kunden gegen die Preise der Gasversorger vorgehen, ein höchstinstanzliches Urteil steht jedoch noch aus."

Wie berichtet, haben die Bad Honnefer Stadtwerke unlängst ihrerseits Klage gegen drei Gaspreisrebellen, die gemäß § 315 BGB den Gaspreis gekürzt haben, eingereicht. Wir berichten diesbezüglich natürlich weiterhin aktuell über den weiteren Fortgang.

(12.02.2007) Veträge mit der BHAG

Gaspreis Widerstand Bad Honnef Am Wochenende haben alle Gaspreisrebellen die den neuen Erdgassondervertrag unter dem Vorbehalt des § 315 BGB unterschrieben haben Post von der Bad Honnef AG (BHAG) erhalten. Darin wird mitgeteilt, dass das alte Vertragsverhältnis fortgeführt wird. Zum Zeichen des Einverständisses solle man das Schreiben unterschrieben zurücksenden.

Nach Rücksprache mit dem Bund der Energieverbraucher empfiehlt die GWBH hierzu folgendes:

Der neue Vertrag ist nicht zustande gekommen, also gilt der alte fort ohne dass es einer erneuten Unterschrift bedarf.
Es besteht daher kein Grund irgendetwas zu unterschreiben.

Dies sollte der BHAG kurz - per Mail - unter Angabe der Kundennummer mitgeteilt werden.

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